Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
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vielleicht kann mir jemand helfen:vor einigen monaten konnte ich ein traumhaftes grundstück bei einer zwangsversteigerung erwerben.
am tage der versteigerung wurde ein mietvertrag dem ...
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Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
hallo!
vielleicht kann mir jemand helfen:vor einigen monaten konnte ich ein traumhaftes grundstück bei einer zwangsversteigerung erwerben.
am tage der versteigerung wurde ein mietvertrag dem amtsgericht vorgelegt. :hihi:
wichtig ! der mietvertrag beinhaltete,das der vermieter gleich schuldner war, aber was noch wichtiger ist, die mieterin ist jetzige ehefrau.
gleichzeitig wird im mietvertrag eine mietvorauszahlung in höhe von 17000,oo€ und ein baukostenzuschuß in höhe von 22000,00€ angezeigt und vom damaligen eigentümer(schuldner bzw. ehemann) anerkannt mit unterschrift. :aetsch:
es wurden keinerlei beweise, wie bankbelege oder rechnungen vorgelegt.
das wassergrundstück hat eine größe von über 2000m² und darauf steht ein familienhaus älteren baujahrs.
der mietzins beträgt monatlich 360€ .
nun steht der termin der räumungsklage fest.
die mieterin(mit ehemann) verlangt inzwischen eine summe von 10000,00€.
wir möchten einen beleg sehen, daß die mietvorauszahlung damals geflossen ist. darauf geht das ehepaar nicht ein.
wie stehen meine changsen den fall zu gewinnen ????
liebe gruesse
Sepp
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Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
Hallo,
mit (vorgeschobenen) ´Verwandtenmietverhältnissen´ in Kombination mit (angeblich) entrichteten Mietvorauszahlungen bzw. verlorenem Baukostenzuschuss im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren wird sehr gerne Missbrauch betrieben um Bietinteressenten einzuschüchtern oder vom Bieten ganz abzuhalten. Typischerweise werden solche ´gefakten´ Verträge gerne als Überraschungseffekt erst im Versteigerungstermin vorgelegt um Verwirrung zu stiften. Ich will das gar nicht weiter vertiefen.
Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Verträge tatsächlich vom Schuldner und dem Mieter zum Zweck der Verhinderung/Behinderung der Versteigerung konstruiert worden sind, dann handelt es sich um strafbare Vollstreckungsvereitelung, § 288 StGB. Meines Erachtens gehören solche Sachverhalte konsequent zur Anzeige (bei Polizei, Staatsanwaltschaft) gebracht, um dieses Unwesen einzudämmen.
Um die Räumung durchzuführen, sehe ich grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
1. Die Räumungsklage - wie scheinbar von Ihnen beim Prozessgericht erhoben.
Hierbei erhalten Sie, wenn Ihre Eigenbedarfskündigung (Sonderkündigung und ordentliche Kündigung??) zu Recht erfolgt ist ein Räumungsurteil, mit dem Sie einen GV mit der zwangsweisen Räumung beauftragen könnten.
2. Bei offenbar ´gefakten Mietverhältnissen´ (seit wann macht man mit der eigenen Ehefrau bezüglich der gemeinsamen ehelichen Wohnung einen Mietvertrag?! :stubs: :sagnix:) könnte man direkt beim Versteigerungsgericht eine sogenannte vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beantragen (Sachverhalt schildern und darstellen, warum der Verdacht eines vorgetäschten Mietvertrags naheliegt). Mit dieser ´Vollstreckbaren´, sofern diese vom Versteigerungsgericht erteilt wird, kann ebenfalls ein GV mit der zwangsweisen Räumung beauftragt werden. Diesen Räumungstitel erhielte man wohl wesentlich schneller und billiger (!) als bei Variante 1. Im Zweifel beide Varianten durchführen.
3. Die praktische Lösung: Man schätzt Ärger und Kosten von Varianten 1 und 2 ab und bietet den lästigen Bewohnern doch eine ´angemessene Auszugsprämie´ an, ohne aber damit irgendein rechtmäßiges Nutzungsverhältnis der Bewohner anzuerkennen! Was nützt es dem Ersteher schließlich, wenn er z.B EUR 10.000,- für Anwalt, Räumungsklage, GV, etc. ´verbrät und die Bewohner erst mit enormen Zeitverlust mühevoll aus dem Haus herausbekommt? Also, falls möglich Auszugsprämie zahlen und alle sind happy.
Die Beurteilung Ihres konkreten Einzelfalles wäre unzulässige Rechtsberatung.
Ich hoffe, dass meine allgemeinen Ausführungen Ihnen in Ihrem Fall weiterhelfen können. Zu den Chancen in Ihrem Fall kann nur ein Rechtsanwalt nach Prüfung Ihres Falles beraten.
gruss!
sevim
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Re: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung

Zitat von
sevim Hallo,
mit (vorgeschobenen) ´Verwandtenmietverhältnissen´ in Kombination mit (angeblich) entrichteten Mietvorauszahlungen bzw. verlorenem Baukostenzuschuss im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren wird sehr gerne Missbrauch betrieben um Bietinteressenten einzuschüchtern oder vom Bieten ganz abzuhalten. Typischerweise werden solche ´gefakten´ Verträge gerne als Überraschungseffekt erst im Versteigerungstermin vorgelegt um Verwirrung zu stiften. Ich will das gar nicht weiter vertiefen.
Sollten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese Verträge tatsächlich vom Schuldner und dem Mieter zum Zweck der Verhinderung/Behinderung der Versteigerung konstruiert worden sind, dann handelt es sich um strafbare Vollstreckungsvereitelung, § 288 StGB. Meines Erachtens gehören solche Sachverhalte konsequent zur Anzeige (bei Polizei, Staatsanwaltschaft) gebracht, um dieses Unwesen einzudämmen.
Um die Räumung durchzuführen, sehe ich grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
1. Die Räumungsklage - wie scheinbar von Ihnen beim Prozessgericht erhoben.
Hierbei erhalten Sie, wenn Ihre Eigenbedarfskündigung (Sonderkündigung und ordentliche Kündigung??) zu Recht erfolgt ist ein Räumungsurteil, mit dem Sie einen GV mit der zwangsweisen Räumung beauftragen könnten.
2. Bei offenbar ´gefakten Mietverhältnissen´ (seit wann macht man mit der eigenen Ehefrau bezüglich der gemeinsamen ehelichen Wohnung einen Mietvertrag?! :stubs: :sagnix:) könnte man direkt beim Versteigerungsgericht eine sogenannte vollstreckbare Ausfertigung des Zuschlagsbeschlusses beantragen (Sachverhalt schildern und darstellen, warum der Verdacht eines vorgetäschten Mietvertrags naheliegt). Mit dieser ´Vollstreckbaren´, sofern diese vom Versteigerungsgericht erteilt wird, kann ebenfalls ein GV mit der zwangsweisen Räumung beauftragt werden. Diesen Räumungstitel erhielte man wohl wesentlich schneller und billiger (!) als bei Variante 1. Im Zweifel beide Varianten durchführen.
3. Die praktische Lösung: Man schätzt Ärger und Kosten von Varianten 1 und 2 ab und bietet den lästigen Bewohnern doch eine ´angemessene Auszugsprämie´ an, ohne aber damit irgendein rechtmäßiges Nutzungsverhältnis der Bewohner anzuerkennen! Was nützt es dem Ersteher schließlich, wenn er z.B EUR 10.000,- für Anwalt, Räumungsklage, GV, etc. ´verbrät und die Bewohner erst mit enormen Zeitverlust mühevoll aus dem Haus herausbekommt? Also, falls möglich Auszugsprämie zahlen und alle sind happy.
Die Beurteilung Ihres konkreten Einzelfalles wäre unzulässige Rechtsberatung.
Ich hoffe, dass meine allgemeinen Ausführungen Ihnen in Ihrem Fall weiterhelfen können. Zu den Chancen in Ihrem Fall kann nur ein Rechtsanwalt nach Prüfung Ihres Falles beraten.
gruss!
sevim
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
Der Beitra ist ja schon etwas aelter, aber wir sehen fuer die Mietvorrauszahlung heute,gestern und in Zukunft gute Chancen wenn Sie von einem Profi "wasserdicht" gemacht wird.
Ausser uns kenne ich im Moment in Deutschland niemanden der das hinbekommt.
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung

Zitat von
Immobilienakuthelfer Der Beitra ist ja schon etwas aelter, aber wir sehen fuer die Mietvorrauszahlung heute,gestern und in Zukunft gute Chancen wenn Sie von einem Profi "wasserdicht" gemacht wird.
Ausser uns kenne ich im Moment in Deutschland niemanden der das hinbekommt.
hallo immobilienaktuhelfer,
wie meinst du das mit dieser mietvorauszahlung?
grüße
westhoff
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
Hallo Westhoff,
ganz einfach:
Dein Haus; Du vermietest an mich als Gewerblichen Mieter(ich bin Firma,internationale mit Sitz im Ausland),vermiete an Dich zurueck..mit ein paar Feinheiten den Vertraegen von uns ist das Ding Zwangsversteigerungssicher;-)
kostet dich aber was.ist doch klar
mfg
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung

Zitat von
Immobilienakuthelfer Hallo Westhoff,
ganz einfach:
Dein Haus; Du vermietest an mich als Gewerblichen Mieter(ich bin Firma,internationale mit Sitz im Ausland),vermiete an Dich zurueck..mit ein paar Feinheiten den Vertraegen von uns ist das Ding Zwangsversteigerungssicher;-)
kostet dich aber was.ist doch klar
mfg
hä????
das scheint mir aber alles auf sehr wackeligen und vorallem unserösen füssen zu stehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
hä????
das scheint mir aber alles auf sehr wackeligen und vorallem unserösen füssen zu stehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
würde ich auch sagen wenn ich was nicht verstehe :D
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung

Zitat von
Immobilienakuthelfer
hä????
das scheint mir aber alles auf sehr wackeligen und vorallem unserösen füssen zu stehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
würde ich auch sagen wenn ich was nicht verstehe :D
so kann man es natürlich auch "verdrehen" wenn man sich um neue opfer bemüht ...
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AW: Zwangsversteigerung Mietvorauszahlung
Immobilienakuthelfer hat folgendes geschrieben:
Zitat:
hä????
das scheint mir aber alles auf sehr wackeligen und vorallem unserösen füssen zu stehen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
würde ich auch sagen wenn ich was nicht verstehe
so kann man es natürlich auch "verdrehen" wenn man sich um neue opfer bemüht ...
Solch ein Kommentar kann man so auch abgeben, wenn man entweder nichts kappiert oder aber als Bank weiter abzocken möchte.
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