hi ho,
habe bei meiner bausparkasse einen vertrag, der 1% guthabenzinsen abwirft. gemäß auskunft, wird für diesen vertrag kein freistellungsauftrag notwendig, da dieser unter die 1%-grenze fällt.
dies wurde mir auch schriftlich bestätigt, zeitgleich aber mit diesem schreiben mitgeteilt, daß zu bemessung der höchstgrenze die 801.- euro für singles auch weiterhin gilt "Alle zinsen sind einkommenssteuerprlichtig".
ja was denn nun ? kann ich meine 801.- euro nun auf die anderen geldanlagen verteilen (freistellungsauftrag-technisch) oder muß ich die zinsen trotzdem versteuern ?

halleluja