Hi...
Darlehensablösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung?
gruss!
manitu
Diskutiere Vorzeitige Darlehensablösung im Sonstiges zu Instituten Forum im Bereich Banken; Hi... Darlehensablösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung? gruss! manitu...
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Darlehensablösung gegen Vorfälligkeitsentschädigung?
gruss!
manitu
Hallo zusammen!
Der Ärger über hohe Kreditkosten für Darlehen, die in einer Hochzinsphase abgeschlossen wurden, rechtfertigt allein nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich nicht, eine vorzeitige Darlehensablösung zu verlangen. Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 01.07.1997 – Aktenzeichen XI ZR 267/96 – ausgesprochen, dass bei einem Festzinskredit mit vertraglich vereinbarter Laufzeit das Bedürfnis des Darlehensnehmers nach einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objekts eine Verpflichtung des Darlehensgebers begründen kann, in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung einzuwilligen. Das gelte - so die Karlsruher Richter – insbesondere dann, wenn für eine beabsichtigte Grundstücksveräußerung eine Ablösung des Kredits und der damit zusammenhängenden grundpfandrechtlichen Belastung erforderlich sei. In rechtlicher Hinsicht hat der BGH darauf hingewiesen, dass Darlehensverträge nicht durch einseitige Erklärung des Darlehensnehmers vorzeitig beendigt werden könnten. Vielmehr sei mit der Festzinsbindung das Recht zur ordentlichen Kündigung auf die insoweit bestimmte feste Zeit abbedungen. Allerdings könne ein Anspruch des Darlehensnehmers auf vorzeitige Ablösung des Darlehens jedenfalls für den Fall einer anderweitigen Verwertung des beliehenen Objektes gegeben sein. Dabei handele es sich aber nicht um einen Anspruch auf Vertragsaufhebung oder Vertragsauflösung, sondern nur auf „eine Modifizierung des Vertragsinhalts ohne Redu-zierung des Leistungsumfangs´. Im Klartext: Nicht die vertragliche Bindung wird beseitigt, das Ziel ist letztlich eine vorzeitige Erbringung der geschuldeten Leistung. Der Darlehensgeber soll durch die vorzeitige Rückzahlung des Darlehenskapitals und die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung im wirtschaftlichen Ergebnis so gestellt werden, wie er stünde, wenn das Darlehen für den ursprünglich vereinbarten Festschreibungszeitraum fortgeführt und mit Zinsen bedient worden wäre. In diesem Zusammenhang weist der BGH darauf hin, dass der Grundsatz der Vertragstreue bei Dauerschuldverhältnissen dann Ausnahmen erfährt, wenn berechtigte Interessen eines Vertragsteils dies gebieten. Der Anspruch des Kreditnehmers auf eine vorzeitige Kreditabwicklung habe seine Rechtfertigung in der Erhaltung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit, es komme deshalb auf den Beweggrund für den Verkauf des beliehenen Objekts nicht an. Der Anspruch auf vorzeitige Kreditabwicklung bestehe daher bei einem Verkauf aus privaten Gründen, z.B. wegen Ehescheidung, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, Umzug, aber ebenso bei der Wahrnehmung einer günstigen Verkaufsgelegenheit. Aber auch dann, wenn der Darlehensnehmer das beliehene Objekt zur Absicherung eines beim Darlehensgeber nicht erhältlichen umfangreicheren Kredits benötigt, kann er die Einwilligung in eine vorzeitige Darlehensablösung gegen angemessene Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, so hat der BGH in einer weiteren Entscheidung im Jahre 1997 – Aktenzeichen XI ZR 197/96 – befunden.
cu,
elias
vorzeitige Kreditrückzahlung: Vor knapp 3 Jahren habe ich einen Kredit von ca. 12000 Euro aufgenommen (Laufzeit 72 Mon.) und will nun den Restkredit komplett auf einmal zurückzahlen. Ich habe u. a....