Sollte man wissen!
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Drückt sich der Kunde hinsichtlich seiner Anlageziele unklar aus, muss der Bankberater nachfragen. Unterlässt der Banker das nachweislich, haftet das Institut auf Schadenersatz, ...
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Sollte man wissen!
Mangelnde Nachfrage
Drückt sich der Kunde hinsichtlich seiner Anlageziele unklar aus, muss der Bankberater nachfragen. Unterlässt der Banker das nachweislich, haftet das Institut auf Schadenersatz, wenn die Investition schiefgeht. Im konkreten Fall hatte ein Kunde auf Anraten der Bank eine Lebensversicherung aufgelöst und das Geld in angeblich sichere Fonds investiert (BGH; Az.: III ZR 100/06).
Fehlende Erfahrung
Die Bank muss Schadenersatz leisten, wenn sie einem Anleger, der für ererbtes Vermögen eine sichere Geldanlage sucht, hochspekulative Aktien und Fonds empfiehlt. Dabei muss sie auch nach dem Erfahrungsstand des Kunden in Sachen Geldanlage fragen. Es genügt nicht, ihn nur einen ******analyse-Bogen unterzeichnen zu lassen (Landgericht Dortmund; Az.: 2 O 135/03).
Sichere Geldanlage
Der Bankberater muss sich an die Vorgaben des Kunden halten, etwa wenn der sein Vermögen für die private Altersvorsorge mit sicheren Anlagen vermehren will. Investiert der Banker dennoch in hochspekulative Aktienfonds, mit denen er Verluste macht, und ignoriert er auch den Wunsch des Kunden, bei einem bestimmten Kurswert alles zu verkaufen, muss die Bank Schadenersatz leisten (Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen; Az.: 1 U 5/04).
Schlechte Bonität
Auch wenn der Kunde in Anleihen investieren möchte, haben Bankberater Aufklärungs- und Warnpflichten. So müssen sie bei Auslandsanleihen auf Zahlungsschwierigkeiten des betreffenden Staates hinweisen. Unterbleibt das oder zerstreut der Berater gar aktiv die Bedenken des Kunden, ist die Bank schadenersatzpflichtig. Im entschiedenen Fall wurden einer Anlegerin, die ausdrücklich sichere Papiere gesucht hatte, Argentinien-Anleihen zum Kauf empfohlen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Zahlungsprobleme des Landes jedoch in Bankenkreisen längst bekannt (Oberlandesgericht Bamberg; Az.: 5 U 246/05).
Unvollständige Information
Empfiehlt eine Bank einem Anleger den Kauf eines Geschlossenen Fonds, muss sie ihm den Verkaufsprospekt des Fonds aushändigen. Anderenfalls macht sie sich schadenersatzpflichtig. Grund: Der Prospekt ist unabdingbarer Bestandteil einer korrekten Anlageberatung und muss dem Kunden rechtzeitig überlassen werden, damit der ihn noch vor Vertragsschluss lesen kann. Im entschiedenen Fall hatte die Bank dem Anleger schriftlich eine Investition in einem Filmfonds angeboten und ihm mit ihrem Brief auch ein Informationsblatt über unternehmerische Beteiligungen und ein Faltblatt über den Fonds übersandt, nicht jedoch den Verkaufsprospekt. Auch bei einem späteren Gespräch war dem Kunden kein Prospekt überlassen worden (Oberlandesgericht Hamburg; Az.: 11 U 189/04).
Hohe Risiken
Auch Anleger, die in Optionsscheine investieren, müssen über Risiken aufgeklärt werden. Das gilt nicht nur für Käufer von Einzelwerten, sondern auch für Kunden, die Geld in Optionsscheinfonds investieren. Sie sind über die speziellen Risiken von Termingeschäften zu informieren (Landgericht München I; Az.: 22 O 1257/02).
Gern vermitteln Banken Steuersparmodelle oder ******ieren einen Immobilienkauf. Doch auch dabei müssen sie ihre Kunden über Risiken informieren und aufklären.
Überteuerter Preis
Will ein Kunde mit einem Kredit eine Immobilie kaufen, muss ihn die Bank ungefragt darauf hinweisen, dass der Preis viel zu hoch wäre, wenn sie das erkennt. Dasselbe gilt, wenn die Bank erfährt, dass der Verkäufer den Käufer arglistig täuscht. Im konkreten Fall war eine dem Kunden angebotene Eigentumswohnung deutlich kleiner als angegeben, und der Verkäufer verlangte fast das Doppelte des wahren Immobilienwerts. Da die Bank mit dem Verkäufer eng kooperierte, vermutete das Gericht, dass sie die Umstände kannte (Bundesgerichtshof; Az.: XI ZR 205/05).
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Re: Sollte man wissen!
war dir langweilig, geizhals?
find ich aber prima was du da so alles gefunden
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Kredite und ******en
Man tut was man kann. Und wenn ich schonmal über sowas stolpere, dann teile ich natürlich gerne mein Wissen.
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AW: Sollte man wissen!
Toll, vielen Dank! Danach habe ich aktuell gesucht. Hat mir sehr weiter geholfen. Man darf auch mal Glück haben.
Sollte man wissen!
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Ein weiterer, informativer Text, den sich jeder Renteninteressierte (auch der junge Interessierte) mal durchlesen sollte.
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