Hallo,
ich würde gerne einen Schülerkredit beantragen, wo bekomme ich den.
danke!
pitufina
Diskutiere Schülerkredit im Privatkredite Forum im Bereich Finanzierung; Hallo, ich würde gerne einen Schülerkredit beantragen, wo bekomme ich den. danke! pitufina...
Hallo,
ich würde gerne einen Schülerkredit beantragen, wo bekomme ich den.
danke!
pitufina
guten tag.
einen schülerkredit bekommt man nicht, da man kein einkommen hat um diesen zurückzuzahlen.
liebe gruesse
indy
hi ihr lieben schüler,
ich habe damals auch einen bekommen, aber meine eltern mussten für mich bürgen.
gruss,
joe
hey joe.
was bringt denn das, dann können das doch gleich die eltern für einen machen und spart den aufwand der bürgschaft...
pocher
klar bekommt man den darum ja auch schuelerkredit!
einfach zur bank gehen...aber die zocken einen da richtig ab also vorsicht!
...sehr hohe zinsen!
hab noch vergessen...den muss man dann zurueck zahlen sobald man ein einkommen hat.
ich finde auch, dass sich schueler noch nicht verschulden sollten!
ups, mach das lieber nicht !
warum willst du dich als schüler schon verschulden????
gibts keine möglichkeit, dass du dir einen "oma-kredit" innerhalb der familie suchst?????
grüßle
goldesel
Hallo,
habe hier schon öfter mal was über Schülerkredite gelesen und bin nachwievor entsetzt. Bekommen Schüler wirklich einen Kredit, die haben doch noch gar kein Einkommen. Gibt es wirklich Eltern die da bürgen? Also ich bin auch dafür sowas in der Familie zu klären.
hallo geizhals,Zitat von geizhals
ist mir auch ziemlich unverständlich wie oft schüler schon nach einen kredit fragen. ich frag mich, was die gören und bengels denn mit dem geld gemacht haben oder was sie mit dem kredit kaufen wollen?
unverständlich auch, wie die jemals auf einen grünen zweig kommen wollen.
grüße an alle
karlchen
Hallo,
ich kann mir schon vorstellen wozu ein Schüler soviel Geld braucht, Moped, Computer und Handy um nur mal einige zu nennen. Aber dafür verschulden in dem Alter, nein dass muß wirklich nicht sein. Die Kids kriegen doch soviel Geldgeschenke z. B. zum Geburtstag oder zu Weihnachten. Man sollte die Kinder dahingehend erziehen, dass sie lernen, dass das Geld nicht auf der Straße liegt, sondern man dafür arbeiten muß. Außerdem sollten sie lernen zu sparen, um sich so ihre Wünsche zu erfüllen, dann brauchen sie auch keine fragwürdigen Kredite.
tja, das liebe handy!!
von diesen handyfallen hört man leider immer wieder. so schnell können die kids garnicht schauen wie sie ein vermögen an sms bzw. klingeltönen und so zeugs ausgegeben haben.
letzten habe ich in der s-bahn zwei "Jungs" gesehen, die können nicht älter als 12 gewesen sein, und die hatten pronografische bilder in ihren handy abgespeichert...... hm....
grüße
krösus
Ich finde Schülerkredite nicht seriös und kann mir nicht vorstellen, dass viele Geschäftsbanken da mitmachen. Ist ja auch kein lohnendes Geschäftsfeld - niedrige Darlehenssummen, unsichere Bonität und bei Minderjährigen der Aufwand mit dem Vormundschaftsgericht. Da kann man sich nur wenige Fälle vorstellen, in denen das Sinn macht, nur bestimmt nicht für Konsum wie Handys - da sollte man sich schon eher einen Schülerjob suchen.
Gruß
Fachmann
Hallo zusammen,
schließe mich dem 100% an. Schülerkredite? Was denn noch? Finde ich ganz schrecklich. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass eine seriöse Bank an Schüler Kredite vergibt, habe ich jedenfalls noch nie was von gehört.
Schüler brauchen keinen Kredit und sollten sparsam sein und erst einmal den Umgang mit Geld lernen.
mfg
Immobilienhife/Schuldnerhilfe
Hallo zusammen,
wäre auch ziemlich gefährlich, den Schülern Kredite zu bewilligen. Würden doch bestimmt einige Eltern ausnutzen, die selber keinen bekommen. Die Banken werden schon wissen, warum sie Schülern keine Kredite geben. Ist man als Schüler überhaupt voll geschäftsfähig?
Hallo,
interessante Seite zu dem Thema:
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Natürliche Personen sind ab Volljährigkeit geschäftsfähig, §§ 2, 104 ff. BGB.
Ausnahme: Geisteskranke (§ 104 Ziff. 2 BGB).
Nichtig sind Willenserklärungen von Geschäftsunfähigen (§ 105 Abs. 1 BGB) und bei vorübergehender Geistesstörung oder bei Bewusstlosigkeit (§ 105 Abs. 2 BGB).
Verträge von volljährigen Geschäftsunfähigen werden gültig, wenn sie geringwertige Dinge des täglichen Lebens betreffen und Leistung und Gegenleistung bewirkt sind (§ 105a BGB). Das gleiche gilt für bei der Aufnahme geschäftsunfähige Heimbewohner bezüglich der Leistungen und Gegenleistungen, die bereits erbracht sind (§ 5 Abs. 12 HeimG).
Soweit jemand nicht geschäftsfähig ist, handelt er durch Stellvertreter (§§ 164 ff. BGB): Kinder werden durch Eltern vertreten (§ 1626 BGB), juristische Personen handeln durch Organe (Vorstand der AG, Geschäftsführer der GmbH). Personengesellschaften handeln durch vertretungsberechtigte Gesellschafter (§ 714 BGB für die BGB-Gesellschaft; §§ 114 ff. HGB für die OHG und gem. § 161 Abs. 2 HGB auch für die KG)
Hallo,
ich hoffe doch, dass die Eltern dann aber kreditwürdig sein müssen, wenn sie schon die Bürgschaft für ihre Kinder übernehmen sollen, damit diese einen Kredit aufnehmen können.
Heimbewohner, Organe?
Hat ja nichts mit der Diskussion zu tun und passt so auch nicht ganz. Da gibt es noch ein paar Unterscheidungen nach dem Alter der Kinder. Außerdem könnten auch die Eltern nicht alles allein entscheiden. Bei bestimmten Geschäften (die man mit Kindern normalerweise nicht macht, z.B. Kredite an Schüler vergeben) muß auch noch das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Gruß
Fachmann
Und das ist auch gut so!!! Alleine bei der Vorstellung bekomme ich schon Schweissausbrüche. Zumahl ich mir immer noch nicht erklären kann, wozu ein Schüler ein Kredit bräuchte. Mir fällt da nämlich wirklich gar nichts ein.