kommt die Besteuerung der Erbschaften?

Diskutiere kommt die Besteuerung der Erbschaften? im Steuern Forum im Bereich Finanzamt; Hallo an ALLE, angeblich soll nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerich die Besteuerung von Erbschaften bis spätestens 2008 geändert werden! Wer weiß denn, womit ich als Erbe ...

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  1. #1

    kommt die Besteuerung der Erbschaften?

    Hallo an ALLE,
    angeblich soll nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerich die Besteuerung von Erbschaften bis spätestens 2008 geändert werden!
    Wer weiß denn, womit ich als Erbe nun zu rechnen habe?
    Bei uns in der Familie ist einiges an Besitz vorhanden - wäre eine Übertragung da vor einem eventuellen Todesfall wohl sinnvoller?
    Danke schon mal!
    Grüße
    Montana

  2. #2

    AW: kommt die Besteuerung der Erbschaften?

    Soweit ich weiß soll der bestehende Vorteil der Vererbung von Immobilien gegenüber anderen Vermögensteilen angeglichen werden. Ich kenne viele, die Immobilienbesitz bereits übertragen haben, allerdings kann das auch zu familieninternen Streitigkeiten führen. Auf jeden Fall sollte man sich dabei gut beraten lassen.
    Gruß
    Fachmann

  3. #3

    erbschaftssteuer

    hallo montana,

    man kann zu lebzeiten schenkungen vornehmen. das macht man dann, wenn man die erbschaftssteuer gering halten will. dazu gibt es freibeträge, die gegenwärtig bei (glaube ich) 200.000 euro pro person bei verwandschaft ersten grades liegt. dies kann man alle 10 jahre wiederholen. bei immobilien ist das ähnlich, man kann zu lebzeiten immobilien auch überschreiben.

    bauherr

  4. #4

    Re: erbschaftssteuer

    Zitat Zitat von bauherr
    hallo montana,

    man kann zu lebzeiten schenkungen vornehmen. das macht man dann, wenn man die erbschaftssteuer gering halten will. dazu gibt es freibeträge, die gegenwärtig bei (glaube ich) 200.000 euro pro person bei verwandschaft ersten grades liegt. dies kann man alle 10 jahre wiederholen. bei immobilien ist das ähnlich, man kann zu lebzeiten immobilien auch überschreiben.

    bauherr
    hallo bauherr,
    es ist doch so, dass wenn immobilien verschenkt werden und der schenker 10 jahre nach der schenkung stirbt, kein pflichtteil mehr eingeklagt werden kann????
    danke und gruß
    knete

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