Kassenbeiträge werden steuerlich absetzbar
Diskutiere Kassenbeiträge werden steuerlich absetzbar im Steuern Forum im Bereich Finanzamt; Gemäß Berichterstattung des Handelsblattes wurde vom Bundes******ministerium eine Tischvorlage für den Haushaltsausschuss erstellt, nach welcher ab 2010 sehr wahrscheinlich die Steuerzahler einen großen Anteil ihrer ...
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Kassenbeiträge werden steuerlich absetzbar
Gemäß Berichterstattung des Handelsblattes wurde vom Bundes******ministerium eine Tischvorlage für den Haushaltsausschuss erstellt, nach welcher ab 2010 sehr wahrscheinlich die Steuerzahler einen großen Anteil ihrer Pflege- und Krankenkassenbeiträge steuerlich geltend machen können.
Man geht davon aus, dass diese neu vorgeschlagene Regelung für alle Versicherten - sei es privat oder auch gesetzlich - gelten wird.
Peer Steinbrück geht mit diesem Vorschlag mit der Auffassung von Verfassungsjuristen konform. Allerdings würde dieses neue Gesetz erheblich die steuerlichen Einnahmen mindern. Es wird dabei von etwa gut fünf Milliarden Euro ausgegangen.
Gemäß einem Urteil vom Bundesgerichtshof (Az. 2 BvL 1/06) vom 13. Februar würde zum Existenzminimum eine Grundversicherung gegen Pflegebedürftigkeit und Krankheit zählen. Ab Beginn des Jahres 2010 sollen diese Beiträge nicht mehr versteuert werden. In dem verhandelten Fall ging es um einen sechsfachen Vater, der privat versichert und selbständig war. 1997 hatte er 18.000,- EUR (umgerechnet) für diese Versicherungen zu zahlen, was die Richter auf Grund der Höhe als nicht zu akzeptierende ******ielle Belastung für eine Familie ansahen. Seit diesem Urteil wurde von Steuerexperten und dem Bundes******ministerium darüber debattiert, welche Höhe der Versicherungsbeitrag haben muss, damit der Versicherungsschutz auf dem Niveau der Sozialhilfe gewährleistet ist.
Aus der Tischvorlage geht hervor, dass nicht ein für alle Steuerpflichtigen gleicher Beitrag für die Kassen gewährt, sondern dass ein Teil der zu zahlenden Beiträge steuerlich absetzbar gemacht wird. Hierbei ist vorgesehen, dass beispielsweise die Beiträge zur PKV nicht abgesetzt werden können. Das ist darin begründet, dass die PKV mehr Versicherungsschutz bietet, als eine Versicherung auf dem Niveau der Sozialhilfe. Allerdings sollen Beiträge von Privatversicherten für ihre Kinder steuerliche Berücksichtigung finden.
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