- 07.03.2010 15:01 #1
Fidium Finanz Schweiz Kredit Rückabwicklung
Hallo,
das Fidium Finanz keine Kredite mehr vergeben darf, ist soweit klar.
Angeblich müssen alle Verträge rückabgewickelt werden, Fidum wehrt sich dagegen.
Theoretisch könnten wir uns alle ca. 1000 Euro sparen. Hat jemand schon eine Rückabwicklung durchgeführt?
Fidium streitet es ab, mit der Begründung das die Verträge die bereits abgeschlossen sind, zuende abgewickelt werden müssen.
Sie beziehen sich auch auf ein gewissen Termin, es können nur Verträge Rückabgewickelt werden, die nach dem 22.04.2009 geschlossen wurden. Alle anderen nicht.
Stimmt das wirklich? Hat da schon jemand was anderes gehört?
Gruß
-
07.03.2010 15:01Banken
Fidium Finanz Schweiz Kredit Rückabwicklung
- 17.03.2010 13:17 #2
Fidium Finanz Schweiz Kredit Rückabwicklung
Ich habe Fidum auch angeschrieben und sie haben mir mitgeteilt, dass es nur Verträge betrifft, die nach dem Urteil abgewickelt wurden.
Ich habe die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben und der verklagt dieses Unternehmen gerade.
Anders hat man wohl keine Chance.
- 18.03.2010 00:23 #3
Fidium Finanz Schweiz Kredit Rückabwicklung
Hallo,
wäre schön zu wissen, wie das nun mit dem Anwalt endet und ob es erfolg hat, eine Adresse des Anwalts der sich mit der Sache beschäftigt und schon ein wenig vorahnung hat, wäre wirklich klasse.
Grüße
- 18.03.2010 10:33 #4
- 25.03.2010 07:34 #5
Fidium Finanz Schweiz Kredit Rückabwicklung
Irgend jemand hatte mal auf die neue Internetseite der Fidum Finanz AG hingewiesen und gefragt, ob das dort vermerkte so korrekt und im Sinne der BaFin sei. Ich habe mal bei der BaFin nachgefragt und folgende Antwort erhalten:
"Betreff: Ihr Schreiben vom 18.03.2010
GZ: x 00 - 00.00 (xxxxx) - Mx (Bitte stets angeben)
Herrn xxxxx xxxxxxx
Fidium Finanz AG - Bestandskraft der Untersagungsverfügung Ihr Schreiben vom 18.03.2010
Sehr geehrter Herr xxxxxxx,
auf Ihre Anfrage vom 18.03.2010 teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen zitierte Bekanntmachung im Internet nicht in Übereinstimmung mit mir erfolgt ist.
Wie ich Ihnen in meinem Schreiben vom 20.11.2009 bereits mitgeteilt habe, hat die Fidium Finanz AG die in meiner Verfügung angeordnete öffentlich-rechtliche Abwicklung im Rahmen der jeweils geschlossenen Verträge zu bewirken, wobei die Fidium Finanz AG die vertraglichen Beschleunigungsmöglichkeiten zu nutzen hat. Die Fidium Finanz AG ist also durch meine Verfügung nicht daran gehindert, Rückzahlungen von Kapital und Zinsen gemäß den in der Vergangenheit bereits abgeschlossenen Darlehensverträgen anzunehmen.
Hiervon zu unterscheiden ist die Frage, welche zivilrechtlichen Folgen für den Bestand Ihres Kreditvertrages oder welche Ansprüche Ihnen aus der fehlenden Erlaubnis der Fidium Finanz AG gemäß § 32 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) erwachsen können. Diese Frage kann ich nach meinem öffentlich-rechtlichen Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich nicht verbindlich entscheiden.
Ob also die Behauptung der Fidium Finanz AG zutreffend ist, dass abgeschlossene Kreditverträge (zivilrechtlich) voll wirksam seien und blieben, ist letztendlich seitens der zuständigen Zivilgerichte zu klären. Eine Unwirksamkeit der abgeschlossenen Darlehensverträge folgt jedenfalls nicht unmittelbar aus meiner öffentlich-rechtlichen Verfügung.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich gewesen zu sein.
Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Dr. Marx Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Abteilung Integrität des Finanzsystems Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Germany Tel.: +49 (0)228 4108 - 1886"
Soll heißen, dass die neue Selbstdarstellung der Fidum Finanz AG auch nicht ganz ok ist.
Letztendlich müssen die gewährten Gelder zurückgezahlt werden, das steht außer Frage. Auf Basis einer "Schadensersatzforderung aus unerlaubtem Geschäft" kann mit Hilfe eines Anwalts jedoch versucht werden nur den reinen Grundbetrag zahlen zu müssen und die Fidum hat dann keinerlei Rechte auf Zinsen & Co. Wie bereits mitgeteilt habe ich einen Anwalt eingeschaltet und der verklagt dieses Unternehmen gerade wegen genau der erwähnten Punkte. Der Fall liegt noch beim Landgericht und ich bin gespannt was passiert. Auf jeden Fall stehen die Aussichten nicht schlecht, wenn man einen Anwalt einschaltet. Allen viel Glück und ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte.
;-) Matze2710
- 04.04.2010 19:53 #6
Fidium Finanz Schweiz Kredit Rückabwicklung
Hallo Matze,
wäre gut zu wissen wieviel der Anwalt kostet und in wie weit es sich eben lohnt. 950 ca. sind die Zinsen, ob der Anwalt günstiger ist ?
Ein Urteil wäre Gold wert. Kannst mir ja bei erfolg deinen Anwalt mitteilen ->
Brauche dann auch einen. Wäre theoretisch mitte 2010 Fertig mit den 3500 Euro, ab mitte 2010 kommen nur noch die Zinsen. Hoffe das ich bis dahin ne Lösung gefunden hab.
Gruss
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