Hallo,

ich habe vor eine Doppelhaushälfte zu ersteigern.
Und es ist folgende Konstellation:
Der Eigentümer wohnt in Nummer A und hat für Nummer B einen Mietvertrag mit jemanden aus seiner Verwandschaft geschlossen.Beide Hälften werden versteigert.

Ich will nun die Doppelhaushälfte mit dem Mietvertrag ersteigern.
Leider konnte ich diese nur anhand des Gutachten (von 02/2005) deuten, da ich Sie nicht besichtigen durfte.

Meine Fragen lauten:

1. Wenn ich den Zuschlag erhalte, darf ich dort sofort in das Haus um es in Augenschein zu nehmen, sprich eine Bestandsaufnahme machen?

2.Kann ich den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen und dort selber einziehen oder gibt es dort auch die 3 monatige Kündigungsfrist?

3.Wenn ich doch Nummer A ersteigere, muss der Eigentümer dann sofort raus?


Wäre nett wenn Ihr mir weiter helfen könnt :)

lg

Alex