hallo,

habe von meiner Bausparkasse in 2008 erfahren, daß ab 1.1.09 auch auf Bausparverträge mit 1%-Kapitalverzinsung nun auch die Abgeltungssteuer greift, was bisher ja nicht im Freistellungsauftrag berücksichtigt werden mußte.

im Internet habe ich nun irgendwo gelesen:

"bei einem single bleiben beispielsweise zinseinkünfte bis zu einem Anlagebetrag von 80.100 Euro steuerfrei, wenn das Guthaben wie in den meisten Varianten des Schwäbisch Hall-Tarifs Fuchs mit einem Satz von 1 % verzinst wird"

Ja was denn nun ? ich glaub, hier herrscht selbst bei den Beratern derzeit mehr Unsicherheit als Klarheit. Könnt ihr mir helfen ?

Deichkind